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   LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02   

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https://dejure.org/2002,25625
LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02 (https://dejure.org/2002,25625)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2002 - 67 S 118/02 (https://dejure.org/2002,25625)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2002 - 67 S 118/02 (https://dejure.org/2002,25625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Erhöhung der Bruttomiete; Begrenzungen des Erhöhungsspielraums in einer Modernisierungsvereinbarung; Übergang auf den Erwerber; Gesetzlich vorgeschriebene Kappungsgrenze; Ortsübliche Vergleichsmiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Kürzungsmitteln; Drittmittel; Modernisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02
    Der Zeitraum von weniger als drei Wochen vom Ablauf des 31. August bis zur Vornahme der Überweisung, die zu der Gutschrift am 20. September 2001 führte, erscheint noch als ausreichend, um von einer an sich vermeidbaren, aber unerheblichen Verzögerung ausgehen zu können (vgl. BGH VersR 1992, 433 [BGH 15.01.1992 - IV ZR 13/91] ; OLG Koblenz VersR 1989, 164 [OLG Koblenz 14.01.1988 - 5 U 1545/86] ).
  • KG, 15.09.1997 - 8 REMiet 6517/96

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung; Bezifferung des Ausgangsmietzinses und des

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02
    Dass Vereinbarungen dieser Art gemäß § 571 BGB auf den Erwerber übergehen, wird auch vom Kammergericht in seinem Rechtsentscheid 15. September 1997 (NZM 1998; 107, 108- 8 RE-Miet 6517/96 -) ausgeführt.
  • OLG Koblenz, 14.01.1988 - 5 U 1545/86
    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02
    Der Zeitraum von weniger als drei Wochen vom Ablauf des 31. August bis zur Vornahme der Überweisung, die zu der Gutschrift am 20. September 2001 führte, erscheint noch als ausreichend, um von einer an sich vermeidbaren, aber unerheblichen Verzögerung ausgehen zu können (vgl. BGH VersR 1992, 433 [BGH 15.01.1992 - IV ZR 13/91] ; OLG Koblenz VersR 1989, 164 [OLG Koblenz 14.01.1988 - 5 U 1545/86] ).
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